
Rasche und gesicherte Anspruchsprüfung
Durch Stecken
der e-card des Patienten in das Lesegerät beim Vertragspartner erhält dieser nach spätestens fünf
Sekunden die gesicherte Nachricht, ob die vorliegende Konsultation - basierend auf dem aktuellen
Vertrags- verhältnis zwischen Sozialversicherungsträger und Arzt - durch die Sozialversicherung gedeckt
wird. Voraussetzung dafür ist eine bestehende Netzverbindung zwischen dem ECard-Server und dem
Vertragspartner. Ist keine Netzwerkverbindung vorhanden ist die GINA in der Lage die Konsultatioen
offline zu speichern und bei Wieder- herstellung der Verbindung an den ECard-Server zu senden.
Über das GIN (Gesundheits-Informations-Netz) können neben der eigentlichen ECard-Anwendung noch eine Reihe von Mehrwert- diensten genutzt werden, ohne dass dafür eine eigene Leitung erforderlich ist. Angebotene Mehrwertdienste sind beispielsweise GIN-Internet, GIN-Email, Befundübermittlung, Fernwartung über das GIN-Netz. Zukünftig geplante Anwendungen sind z.B. die Anbindung von Krankenanstalten und medizinischen Informations- diensten oder Wartezimmer-Informationssysteme.